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Newsroom  Bekanntgabe des Registrierungsverfahrens zu den Ausserordentlichen Hauptversammlungen am 13.11.2008 und 14.11.2008 

Bekanntgabe des Registrierungsverfahrens zu den Ausserordentlichen Hauptversammlungen am 13.11.2008 und 14.11.2008

24.10.2008 - Außerordentliche Hauptversammlungen der Meinl International Power Limited (die „Gesellschaft“) finden – wie gesondert veröffentlicht – im Palais Niederösterreich, Altes Landhaus, Herrengasse 13, 1010 Wien am 13. November 2008 um 12:00 Uhr (österreichische Zeit) sowie am 14. November 2008 um 9:00 Uhr (österreichische Zeit) statt.
 
 
Zur Teilnahme an den außerordentlichen Hauptversammlungen sind nur die Aktionäre der Gesellschaft direkt berechtigt. Weil jedoch alle von OeKB gehaltenen Aktien durch ADCs vertreten werden, vermittelt die OeKB die ihr zustehenden Rechte aus diesen Aktien den Inhabern dieser ADCs.
 
Für jede der beiden außerordentlichen Hauptversammlungen wird ein eigenes Registrierungsformular auf der Website der Gesellschaft (www.meinlpower.com) veröffentlicht.
 
Fristen und Hinweise zur Registrierung für die außerordentliche Hauptversammlung am 13. November 2008 um 12:00 Uhr:
 
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung am 13. November 2008 um 12:00 Uhr hat jeder Inhaber von ADCs das von der Gesellschaft für diese bestimmte außerordentliche Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular (form of proxy), welches von der Website der Gesellschaft unter www.meinlpower.com bezogen werden kann, zu verwenden und dieses Vollmachtsformular (form of proxy) vollständig auszufüllen, zu unterfertigen und seine depotführende Bank zu übermitteln. Die depotführende Bank sperrt die ADCs und hat das Vollmachtsformular (form of proxy) entsprechend zu vervollständigen und zu unterfertigen. Das sowohl vom ADC Inhaber als auch von der depotführenden Bank unterfertigte Vollmachtsformular (form of proxy) ist dem ADC-Inhaber von der depotführenden Bank im Original auszuhändigen. Dieses muss bis spätestens 7. November 2008, 12:00 Uhr (österreichische Zeit) per Telefax an Nr. (0044) 1534 837599 vom ADC-Inhaber an die Gesellschaft übermittelt und von dieser empfangen werden. Später einlangende oder unvollständig ausgefüllte Vollmachtsformulare (forms of proxy) können von der Gesellschaft nicht berücksichtigt werden.
 
Fristen und Hinweise zur Registrierung für die außerordentliche Hauptversammlung am 14. November 2008 um 9:00 Uhr:
 
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. November 2008 um 9:00 Uhr hat jeder Inhaber von ADCs das von der Gesellschaft für diese bestimmte außerordentliche Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular (form of proxy), welches von der Website der Gesellschaft unter www.meinlpower.com bezogen werden kann, zu verwenden und dieses Vollmachtsformular (form of proxy) vollständig auszufüllen, zu unterfertigen und seine depotführende Bank zu übermitteln. Die depotführende Bank sperrt die ADCs und hat das Vollmachtsformular (form of proxy) entsprechend zu vervollständigen und zu unterfertigen. Das sowohl vom ADC Inhaber als auch von der depotführenden Bank unterfertigte Vollmachtsformular (form of proxy) ist dem ADC-Inhaber von der depotführenden Bank im Original auszuhändigen. Dieses muss bis spätestens 10. November 2008, 9:00 Uhr (österreichische Zeit) per Telefax an Nr. (0044) 1534 837599 vom ADC-Inhaber an die Gesellschaft übermittelt und von dieser empfangen werden. Später einlangende oder unvollständig ausgefüllte Vollmachtsformulare (forms of proxy) können von der Gesellschaft nicht berücksichtigt werden.
 
Allgemeine Erklärungen:
 
Beabsichtigt der ADC-Inhaber selbst – als bevollmächtigte Person in Bezug auf die Namensaktien (ordinary shares), welche durch die ADCs repräsentiert werden – an einer außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen, so sind Angaben über die Stimmenausübung im Vollmachtsformular (form of proxy) nicht erforderlich. Der ADC-Inhaber kann auch einen Vertreter als Bevollmächtigten in Bezug auf die Namensaktien (ordinary shares), welche durch die ADCs repräsentiert werden, bestellen, um eine außerordentliche Hauptversammlung für den ADC-Inhaber zu besuchen und diesen bezüglich der Stimmabgabe instruieren. Jeder Inhaber von ADCs, der rechtzeitig das Vollmachtsformular (form of proxy) retourniert, ist berechtigt, an der betreffenden außerordentlichen Hauptversammlung (Extraordinary General Meeting) selbst (sofern er seinen Namen im Vollmachtsformular (form of Proxy) vermerkt hat) oder durch eine bezeichnete dritte Person in Bezug auf die Namensaktien (ordinary shares), welche durch seine ADCs repräsentiert werden, teilzunehmen.
 
Der ADC-Inhaber kann mit dieser Vollmacht (Proxy) entweder (1) selbst an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen oder (2) den Vorsitzenden der außerordentlichen Hauptversammlung bevollmächtigen, an seiner Statt, wie im Vollmachtsformular (form of proxy) angegeben, abzustimmen oder (3) einen Vertreter senden, der teilnehmen und abstimmen kann, wobei sich diese Person durch dieses Vollmachtsformular (form of proxy) als Bevollmächtigter durch die OeKB in Bezug auf die durch den ADC Inhaber gehaltenen ADCs auszuweisen hat. Sollte der ADC Inhaber einen Vertreter senden, so ist hinsichtlich der betreffenden Stimmanzahl der Vorsitzende der außerordentlichen Hauptversammlung berechtigt abzustimmen, wenn der Vertreter bei der Abstimmung in der außerordentlichen Hauptversammlung nicht anwesend ist, es sei denn der ADC Inhaber hat in Abschnitt B des Vollmachtsformulars (form of proxy) die betreffende Wortfolge „für den Fall, dass mein/unser Vertretungsbevollmächtigter nicht erscheinen sollte – der Vorsitzende“ gestrichen.
 
Auf Kosten der Gesellschaft wird Herr Notar Dr. Engelbert Petrasch als unabhängiger Stimmrechtvertreter Stimmen und Anweisungen zur Stimmabgabe jener Aktionäre (shareholders) und ADC-Inhaber entgegen nehmen, welche einen unabhängigen Vertreter bestellen möchten. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird entsprechend der Weisungen, die vom ADC Inhaber im Vollmachtsformular (form of proxy) vorgegeben werden, abstimmen. Falls ADC Inhaber den unabhängigen Stimmrechtvertreter als deren Vertreter bestimmen möchten, so haben sie zu diesem Zweck den Namen des Notar Dr. Engelbert Petrasch an der hierfür vorgesehenen Stelle am Vollmachtsformular (form of proxy) anzugeben.
 
Die außerordentlichen Hauptversammlungen werden gemäß den Bestimmungen des Companies (Jersey) Law, 1991 und den Articles of Association der Gesellschaft abgehalten.
 
Oktober 2008