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Meinl International Power weist Anschuldigungen zur Verletzung der Veröffentlichungspflicht entschieden zurück

28.04.2008 - In der medial verbreiteten Sachverhaltsdarstellung an die Finanzmarktaufsicht FMA von Herrn Alexander Proschofsky für den Austria Börsebrief teilt Meinl International Power Ltd. (MIP) mit, dass die Anschuldigungen, wonach eine Vielzahl von Dokumenten auf der Website der Gesellschaft abrufbar sein müssten, auf einer gänzlich falschen Rechtsansicht basieren.
Für die Gesellschaft besteht weder gemäß Gesetz noch gemäß Prospekt, welcher nur im Zeitraum des öffentlichen Angebots im Juli 2007 galt, die Verpflichtung, Unterlagen auf der eigenen Website zu publizieren.
 
Die Gesellschaft erachtet die von Herrn Proschofsky lancierte Veröffentlichung als Versuch, sich und den Austria Börsebrief auf Kosten der Anleger durch angebliche Skandalmeldungen zu profilieren.
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